Horn-Bad Meinberg (plattdeutsch: Häoern-Möomag) ist eine deutsche Stadt in Lippe im Nordosten von Nordrhein-Westfalen am Rande des Teutoburger Waldes, die insbesondere durch die Natursehenswürdigkeit Externsteine bekannt ist
Bundesland
Regierungsbezirk
Kreis
Lippe
Einwohner
17.142 (31. Dez. 2021)[1]
Postleitzahl
32805
Vorwahl
05234
Adresse der Stadtverwaltung
Website
Adressen:
1. Stadtverwaltung Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
2. Bürgeramt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
3. Ordnungsamt Horn-Bad Meinberg
Am Markt 1
32805 Horn-Bad Meinberg
Gemeinde Horn-Bad Meinberg – Öffnungszeiten
- Montag: 08:30 - 12:30
14:00 - 15:00
- Dienstag: 08:30 - 12:30
- Mittwoch: 08:30 - 12:30
- Donnerstag: 08:30 - 12:30
- Freitag: 08:30 - 12:30
- Samstag: Geschlossen
- Sonntag: Geschlossen
Die neuesten Nachrichten zum Thema Bebauungsplan in Horn-Bad Meinberg betreffen den Bebauungsplan für das Fachmarktzentrum Horn. Aufgrund von Änderungen in den Marktgrößen muss der vorhabenbezogene Bebauungsplan neu beschlossen und offengelegt werden, obwohl die Außenabmessungen der Gebäude unverändert bleiben. Ein Normenkontrollantrag und ein Eilverfahren hatten zuvor zu einem Baustopp geführt, aber nach Heilung der gerügten Mängel und einer gerichtlichen Entscheidung im Mai 2024 durften die Arbeiten wieder aufgenommen werden. Die Arbeiten am neuen Aldi-Markt sollen bis Ende 2024 abgeschlossen sein.
FAQ
Was ist eine Veränderungssperre und wann wird sie erlassen?
Eine Veränderungssperre ist ein städtebauliches Sicherungsinstrument:
- Rechtliche Grundlage: § 14 BauGB
- Zweck: Sicherung der Planung während der Aufstellung eines Bebauungsplans
- Wirkung: Verbot bestimmter baulicher Veränderungen im Plangebiet
Erlassen wird sie:
- Nach Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan
- Wenn zu befürchten ist, dass Vorhaben die Planung erschweren könnten
- Durch Satzungsbeschluss der Gemeinde
Dauer:
- Zunächst zwei Jahre
- Verlängerbar um ein Jahr
- In besonderen Fällen nochmals um ein Jahr
Die Veränderungssperre schützt die Planungsabsichten der Gemeinde vor entgegenstehenden Entwicklungen.
Was bedeutet "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan?
Die "Art der baulichen Nutzung" im Bebauungsplan legt fest, welche Nutzungen in einem Gebiet zulässig sind. Sie wird nach der Baunutzungsverordnung (BauNVO) bestimmt und umfasst:
- Wohngebiete (z.B. reines Wohngebiet, allgemeines Wohngebiet)
- Mischgebiete
- Gewerbegebiete
- Industriegebiete
- Sondergebiete (z.B. Ferienhausgebiete, Einkaufszentren)
Die Festsetzung der Art der baulichen Nutzung:
- Bestimmt den Charakter eines Gebiets
- Regelt das Nebeneinander verschiedener Nutzungen
- Verhindert störende Nutzungskonflikte
- Steuert die städtebauliche Entwicklung